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Krankenversicherung

Kassenwechsel für Kenner

23.01.2012
Von Florian Junker
Schlechter Service, kaum Extraleistungen und eventuell sogar noch Zusatzbeiträge. Wer unzufrieden mit seiner gesetzlichen Krankenkasse ist, sollte über einen kostenlosen Wechsel nachdenken. Geldsparen erklärt, wie einfach und günstig das geht.
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Circa 95 Prozent der Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind exakt gleich. Nicht vergleichbar ist dagegen die Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer Kasse. Manche schätzen einen schnellen Online-Service, andere bevorzugen den persönlichen, oft jahrelang gepflegten Kontakt mit dem Berater des Vertrauens vor Ort. Entspricht Ihr Anbieter nicht den eigenen Ansprüchen, spricht sehr wenig gegen einen Wechsel, denn der Beitragssatz für die weit über 100 Anbieter unterscheidet sich seit der Einführung des Gesundheitsfonds nicht mehr. Allerdings können die Kassen bei Bedarf theoretisch unbegrenzt Zusatzbeiträge verlangen.

Spätestens wenn Ihre Kasse öfter Geld von Ihnen will als Ihnen lieb ist, ist es also an der Zeit, ernsthaft über einen Wechsel nachzudenken und Angebote zu vergleichen. So funktioniert das ganz einfach:

Wann kann man wechseln?

Nach 18 Monaten Mitgliedschaft in einer Kasse können Sie sich in der Regel jederzeit einen neuen Anbieter suchen. Verlangt Ihre Gesetzliche plötzlich Zusatzbeiträge, können Sie das auch schon vorher zum Anlass nehmen und wechseln, statt sich darauf einzulassen. Vorsichtig sollten Sie allerdings sein, wenn Sie sich gerade in einer laufenden Behandlung befinden, die von Ihrer jetzigen Krankenkasse zumindest teilweise übernommen wird. Denn nicht jede Kur und jede naturheilkundliche Therapie ist gleichermaßen anerkannt. Und grundsätzlich kann die neue Kasse auch laufende Behandlungen auf ihre medizinische Notwendigkeit hin neu überprüfen und im schlechtesten Fall ablehnen. Im Normalfall ist der Wechsel aber einfach und unkompliziert.
 

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Leserkommentare

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27.01.2012 19:05 Uhr
ontario: Krankenversicherung
Habe von der KKH nach langer Mitgliedschaft zu einer BKK gewechselt, weil diese keine Zusatzbeiträge verlangt. Wechsel klappte gut. Dann hiess es bei der BKK, man müsste keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Dafür gab es eine Bescheinigung für die 20 € verlangt wurde. Das war in 2011. Nun seit Januar 2012 verlangt die BKK wieder die Praxisgebühr. Wäre das ein vorzeitiger Kündigungsgrund?
Foto: colourbox.com ID:2864
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