Steht eine Wurzelbehandlung an, bekommen viele das inzwischen nicht nur am Zahn schmerzhaft zu spüren. Denn 2004 hat der Gesetzgeber viele Leistungen für diesen Eingriff drastisch gekürzt. Zwar ist die Wurzelbehandlung grundsätzlich immer noch eine Kassenleistung – allerdings mit etlichen Einschränkungen. Was die Kasse noch bezahlt und wann Sie selbst drauf legen müssen.
Wird Karies über längere Zeit nicht versorgt, können Bakterien in die tieferen Schichten des Zahns vordringen und in den Zahnwurzeln eine äußerst schmerzhafte Entzündung auslösen. Ohne Behandlung beginnt das Zahninnere zu faulen und die Entzündung breitet sich auch auf das angrenzende Gewebe und den Kieferknochen aus. Das führt schließlich zum Zahnverlust. Soll der Zahn erhalten bleiben, muss der Zahnarzt die Entzündung rechtzeitig und nachhaltig stoppen. Dazu führt er eine sogenannte Wurzelbehandlung durch.
Was passiert bei einer Wurzelbehandlung?
Bei einer Wurzelbehandlung öffnet der Arzt den Zahn an der Zahnkrone durch ein Loch und entfernt mit speziellen sehr feinen Instrumenten das entzündete Mark, die Blutbahnen und das Nervengewebe aus den Wurzeln des Zahns. Das erfordert sehr viel Fingerspitzengefühl, denn nicht selten sind die Wurzeln gekrümmt oder geknickt und auch die Wurzelkanäle innerhalb der Wurzel sind häufig stark verzweigt. Die entstandenen Hohlräume werden anschließend gründlich desinfiziert und dann mit einem speziellen Wurzelfüllmaterial wieder gefüllt. Danach verschließt der Zahnarzt das Loch wieder. Diese Prozedur wird unter lokaler Betäubung durchgeführt. In der Regel sind mehrere Sitzungen nötig. Häufig wird der behandelte Zahn – zur besseren Stabilisierung – anschließend noch überkront.
In diesen Fällen zahlt die Kasse
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen eine Wurzelbehandlung nur noch dann, wenn abzusehen ist, dass der Zahn durch die Behandlung auch tatsächlich erhalten werden kann. Die Chancen dafür sind grundsätzlich umso höher, je gründlicher und damit tiefer die Wurzeln gereinigt und anschließend auch befüllt werden können.
Bedingung 1
Erste Bedingung der Kassen für die Kostenübernahme ist somit, dass der Zahnarzt die Wurzelkanäle bis an die Wurzelspitze behandeln kann und auch eine Füllung bis dahin möglich ist.
Bedingung 2
Für die Backenzähne gelten außerdem zusätzlich noch gesonderte Bedingungen, von denen mindestens eine zutreffen muss.
- So zahlt die Kasse die Behandlung eines Backenzahns, wenn der Zahn in einer bis dahin noch vollständigen Reihe ohne sonstige Lücken steht und mit der Behandlung diese ununterbrochene Zahnreihe erhalten werden kann.
- Und/oder wenn durch die Wurzelbehandlung eine sogenannte einseitige Freiendsituation vermieden werden kann. Das heißt, dass verhindert werden kann, dass auf einer Seite der letzte Zahn fehlt.
- Und/oder wenn der Zahn einen bereits bestehenden und funktionstüchtigen Zahnersatz trägt und dieser dadurch erhalten werden kann.
- Wird keines dieser Kriterien erfüllt, besteht die Kassenleistung im Entfernen des erkrankten Zahns.