Akupunktur, Osteopathie, Eigenbluttherapie: Die Liste der unterschiedlichen Naturheilverfahren ist lang und ihre Anwendung zunehmend beliebter. Glaubt man den Werbeversprechen der Krankenkassen, dann gibt es viele dieser Verfahren auch für Kassenpatienten für lau. Doch laut einer aktuellen Untersuchung sieht die Realität meist anders aus. Auf welche Kassen man in punkto Naturmedizin zählen kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen außerhalb der anerkannten schulmedizinischen Verfahren, nur in sehr eng gestecktem Rahmen für Alternativmedizin leisten. Das Sozialgesetzbuch, bestimmte Richtlinien und der gemeinsamen Bundesausschuss geben vor, wann und in welchem Rahmen gezahlt werden darf und wann nicht. In der Regel ist das nur bei anerkannten schulmedizinischen Methoden der Fall.
Der Krankenhaus- und Reha-Trick
Was viele nicht wissen: Diese Vorgaben gelten vor allem für die ambulante Praxis. Stationär, also im Krankenhaus oder bei der Reha, klafft noch immer eine Lücke im Sozialversicherungsrecht. Das heißt, dass hier grundsätzlich jede Therapie angewendet werden darf. Wenn einige Kassen also behaupten, sie zahlen auch für exotische Naturheilverfahren, wie Reiki, Hochtontherapie, etc., dann mag das richtig sein, betrifft aber nur die rein stationäre Behandlung und nicht – wie von vielen wahrscheinlich missverstanden - die ambulante Behandlung vor Ort.
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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss eine Kasse unter bestimmten Bedingungen bei schwerwiegenden Erkrankungen dem Versicherten jede Behandlungsmethode bezahlen. Auch hier sagt die Kasse also grundsätzlich nichts Falsches, wenn sie mit Leistungen aus der Naturmedizin wirbt. Doch muss man wissen, dass diese Einzelfallregelung vor allem für Patienten gilt, die akut vom Tode bedroht sind und bei denen die Schulmedizin nicht oder nicht mehr helfen kann.
Ein genereller Anspruch für jedermann besteht dadurch also nicht.
Auch aufgrund eines positiven Gutachtens durch den medizinischen Dienst hat die Kasse die Möglichkeit, für Verfahren zu leisten, die sie ansonsten nicht übernimmt. Diese Regelung ist allerdings sehr speziell. Und wenn manche Kassen – aufgrund dieser Möglichkeit – damit werben, auch Naturheilverfahren zu bezahlen, dürften nur die allerwenigsten auch in den Genuss dieser Leistung kommen.
Der Bonus-Trick
Naturheilverfahren bieten einige Kassen ihren Mitgliedern auch in form eines Bonus an, wenn sie bestimmte Vorgaben eines Kassenprogramms erfüllt haben. Eine echte Mehrleistung in punkto Naturmedizin ist das allerdings nicht. Denn der Bonus ist frei verfügbar und kann ebenso für ein Fitnessgerät, wie auch für ein Abendessen genutzt oder auch bar ausbezahlt werden. Auch hier ist eine echte Mehrleistung nicht gegeben.
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