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Hörgeräte

Kassen müssen voll bezahlen

05.12.2010
Von Anja Lang
Ist die medizinische Notwendigkeit klar gegeben, müssen die gesetzlichen Krankenkassen digitale Hörgeräte in vollem Umfang erstatten. So jedenfalls das Urteil vom Bundesgerichtshof in Kassel.
Hören Hörgeraät Krankenkassen Gesundheit
Mehr als 15 Millionen Deutsche hören schlecht und benötigen ein Hörgerät. Seit 2005 leisten die Kassen dafür nur noch einen Festbetrag, der je nach Kasse und Region bei rund 400 Euro pro Hörgerät liegt. Dieser Betrag reicht für eine einfache und zweckmäßige Versorgung mit einem analogen Hörgerät. Für ein modernes digitales Gerät müssen Versicherte viel aus eigener Tasche dazu bezahlen. Tausend Euro pro Hörgerät sind keine Seltenheit.

Volle Kostenübernahme bei medizinischer Notwendigkeit

Problematisch war diese Lösung vor allem für die Gruppe von Menschen, die fast gehörlos sind und denen analoge Hörgeräte nicht mehr helfen. Sie benötigen modernste digitale Geräte und mussten bislang dafür viel Geld aufbringen. Diesem Missstand ist der Bundesgerichtshof in Kassel mit einem Grundsatzurteil klar entgegen getreten: Demnach muss die Krankenkasse für Hörgeräte aufkommen, die dem Stand der Medizintechnik entsprechen, die eine bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder ermöglichen und gegenüber anderen Hörhilfen deutliche Gebrauchsvorteile im Alltagsleben vorweisen. Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der seit Geburt hörbehindert und fast gehörlos ist. Statt des bereits geleisteten Teilbetrages von 987,31 Euro muss seine Kasse nun auch noch die restlichen Kosten von rund 3.000 Euro übernehmen.

Ansprüche von Schwerhörigen deutlich gestärkt

Mit diesem Urteil werden die Ansprüche von rund 125.000 Schwerhörigen in Deutschland gestärkt: Sie müssen ab sofort – mit Ausnahme der Rezeptgebühr – keine Zuzahlung mehr für moderne digitale Hörgeräte leisten. Der Deutsche Schwerhörigenbund begrüßt das Urteil ausdrücklich: „Es ist ein zwingend notwendiges Urteil im Sinne der Betroffenen. Das Bundessozialgericht hat erkannt, dass richtiges Hören und Verstehen für ein würdevolles menschliches Leben und die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft unendlich wichtig ist.“

Aktenzeichen: B 3 KR 20/08 R 
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