Mehr als jedes zweite Kind trägt in Deutschland eine Zahnspange – Tendenz steigend. Während bis 2002 die kieferorthopädische Therapie noch komplette Kassenleistung war, muss heute in der Regel einiges dazu bezahlt werden. Hier in welchen Fällen die Kasse zahlt. Welche Kosten man selbst aufbringen muss und wo man sparen kann.
Zahnfehlstellungen und Kieferfehllagen nehmen immer mehr zu. Einen Grund sehen Wissenschaftler darin, dass unser Kiefer evolutionsbedingt zunehmend kleiner wird. Die Anzahl der Zähne aber bleibt gleich. Das führt zwangsläufig zu Platzproblemen, so dass sich Zähne am Kieferbogen verdrehen, kippen und nach innen oder nach außen wachsen.
Viele Fehlstellungen sind aber auch hausgemacht. Lang andauerndes Daumen- und Schnullerlutschen sowie Zungen- und Lippenpressen, Wangenbeißen, Nägelkauen und Zähneknirschen verformen den Kiefer und können ebenfalls zu massiven Zahnfehlstellungen führen. Auch der frühzeitige Verlust von Milchzähnen kann sich negativ auf das bleibende Gebiss auswirken, da wichtige Platzhalter fehlen.
Die Krankenkasse zahlt nicht in jedem Fall
Schiefe Zähne sehen aber nicht nur unschön aus, sie führen auch zu gesundheitlichen Problemen, wenn sie beim Kauen, Schlucken, Atmen oder Sprechen behindern. Deshalb beteiligen sich die
gesetzlichen Krankenkassen in vielen Fällen auch an den Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Bis 2002 haben die Kassen noch sämtliche Kosten übernommen, inzwischen ist das nur noch der Fall, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen, sprich Indikationen, vorliegen.
Es zählt der Schweregrad
Ausschlaggebend ist seit 2002 vor allem der Schweregrad der Fehlstellung. Der Gesetzgeber hat dazu insgesamt fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) festgelegt, von leicht bis extrem schwer. Erst ab Stufe drei übernimmt die Kasse die Kosten der Behandlung. Bei leichteren Fehlstellungen, wie in Stufe eins und zwei, muss eine kieferorthopädische Behandlung aus eigener Tasche bezahlt werden. Den KIG stellt der Kieferorthopäde bei der Eingangsuntersuchung fest. In der Regel ist er es auch, der den Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellt.