Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit dem Anfang 2009 Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der bundesweit angebotene Hörtest soll in Deutschland bis zu 2000 schwerhörige Babys pro Jahr vor einem Leben mit Folgeschäden bewahren.
Nach Schätzungen sind in Deutschland ein bis drei von tausend Babys von angeborenen Hörstörungen betroffen. Oft bleiben diese lange Zeit unentdeckt. Erst wenn Sprachentwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten auftreten, wird nachgeforscht und die Ursache aufgedeckt.
Frühzeitig erkannt, hätte diesen Kindern zum Beispiel mit einem Hörgerät gut geholfen werden können. "In den ersten Lebensmonaten entwickeln sich die Hörbahnen eines Kindes", erklärt Professor Antoinette Zehnhoff-Dinnesen, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. "Je länger ein Hörverlust unentdeckt bleibt, desto schwieriger wird es für das Kind, den Rückstand in der Sprachentwicklung aufzuholen."
Der Hörtest wird deshalb so früh wie möglich, meist in den ersten Lebenstagen noch im Krankenhaus durchgeführt. Bei Frauen, die nicht in der Klinik entbinden, erfolgt die Untersuchung spätestens im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U2. Der Hörtest ist völlig schmerzfrei und dauert nur wenige Minuten. Über drei Elektroden, die am Kopf des Kindes befestigt werden, wird gemessen, ob die akustischen Signale vom Ohr über die Hörnerven bis in das Gehirn weiter geleitet werden. Das funktioniert sogar, wenn das Baby gerade schläft.
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