Alternativmedizin
Keine Angst vor Kosten
25.08.2011
Von Annette Jäger
Eine Therapieeinheit beim Osteopathen, um den schmerzenden Ischias zu behandeln, kann als Privatpatient durchaus 80 Euro kosten. Das muss nicht sein. Inzwischen gibt es viele Möglichkeiten, sich als gesetzlich Versicherter oder Privatpatient die Kosten erstatten zu lassen oder über eine Zusatzversicherung den Eigenanteil zu reduzieren.
Sanfte Medizin über Zusatzleistungen
Bewährte Naturheilverfahren sind inzwischen auch bei den gesetzlichen Krankenkassen salonfähig geworden: Vorreiter auf dem Gebiet war vor Jahren die Securvita BKK, die ihren Versicherten alternative Therapien wie Homöopathie oder anthroposophische Medizin ermöglichte. Inzwischen ist der Kreis der Kassen größer geworden - auch die Großen der Branche Barmer GEK, Techniker und DAK sind darunter. „Die Kassen leisten im Rahmen von Zusatzleistungen. Der Schwerpunkt liegt auf der Homöopathie“, sagt Stephan Nuding von der Verbraucherzentrale Bayern: Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelzuordnung und Beratung werden erstattet. „Die Behandlung muss von einem Schulmediziner mit Zusatzausbildung ausgeführt werden“, sagt Nuding. Abgerechnet wird sie über die Versichertenkarte.
Naturheilverfahren als Standardleistung
Auch im Rahmen des gesetzlichen Leistungskatalogs werden bei bestimmten Diagnosen alternative Heilmethoden gewährt. „Es wird zum Teil mehr bezahlt, als der Patient meint“, sagt Heidrun Holstein von der unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Karlsruhe. Bei schweren, lebensbedrohlichen Krankheiten, die schulmedizinisch nicht mehr zu lindern sind, können alternative Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen, soweit eine Aussicht auf Linderung besteht. So bezahlen alle Kassen beispielsweise die Misteltherapie in der palliativen Krebstherapie. Auch wenn die alternative Heilmethode als Therapiestandard bei einer Diagnose gilt, kann sie bezahlt werden.
Private Zusatzversicherung
Kassenpatienten können die Behandlung mit Naturheilverfahren in größerem Umfang über eine private Zusatzversicherung absichern. Der Vorteil: Diese schließt auch die Behandlung durch reine Heilpraktiker ein. Meist werden Versicherungspakete angeboten, in denen auch Erstattungen für Brille oder Zahnersatz enthalten sind. Nur wenige Versicherer – z.B. Gothaer und Süddeutsche – bieten reine Heilpraktikertarife an. Bei allen Tarifen ist die Erstattungshöhe pro Jahr gedeckelt, je nach Anbieter bei 500 bis 2.000 Euro. In den ersten zwei Jahren wird meist nur sehr eingeschränkt geleistet. Prüfen sollte man, welche Therapien genau abgedeckt sind. „Exoten auf dem Gebiet werden nicht bezahlt“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Frauen zahlen fast das Doppelte an Beitrag für eine Police: Für eine 35-Jährige fallen zwischen zehn und 20 Euro im Monat an, Männer bezahlen zwischen fünf und zehn Euro.
Private Vollversicherung
Komplett privat Versicherte sind am besten versorgt: „In den üblichen ambulanten Tarifen ist die Erstattung von Naturheilverfahren meist automatisch enthalten“, sagt Rudnik. Auch hier gilt: Die Behandlung muss von einem Arzt mit Zusatzausbildung oder einem Heilpraktiker durchgeführt werden. Osteopathen oder Therapeuten, die mit chinesischer Medizin arbeiten, sind üblicherweise keine Heilpraktiker. „Hier sollte man genau nachfragen, ob die Versicherung das bezahlt, zumindest mit einer Teilerstattung“, sagt Rudnik.