Hartz-IV-Antrag
Bedenken oft unberechtigt
05.02.2011
Von Rolf Winkel
Viele gering verdienende Arbeitnehmer und Selbstständige schrecken davor zurück, Hartz IV zu beantragen. Die Bedenken sind dabei höchst unterschiedlich, häufig aber unbegründet. Die wichtigsten Fakten zu Hartz IV.
Arbeitslosengeld II können alle Bedürftigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren erhalten. Diese Leistung bekommen zum einen hilfebedürftige Arbeitslose, die keinen Anspruch auf die reguläre Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I haben oder deren Anspruch darauf abgelaufen ist. Doch der Begriff »Arbeitslosengeld II« trifft eigentlich nicht den Kern der Sache. Denn die Leistung wird genauso an Arbeitnehmer und Selbstständige gezahlt, deren Einkommen für ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht. Nicht erwerbsfähige Familienangehörige (insbesondere Kinder) im gemeinsamen Haushalt von ALG-II-Empfängern erhalten das sogenannte "Sozialgeld".
Regelleistungen
Den Hilfebedürftigen stehen sogenannte Regelleistungen zu. Alleinstehende erhalten derzeit monatlich 359 Euro (siehe Tabelle). Einem (Ehe-)Paar stehen zwei Mal 90 Prozent der Regelleistung (also derzeit insgesamt 646 Euro) zu. Gleiches gilt für unverheiratete Arbeitslose mit einem festen Lebenspartner. Für jedes Kind unter sechs Jahren gibt es zusätzlich 60 Prozent des Regelsatzes, für Kinder zwischen sechs und unter 14 Jahren 70 Prozent, für Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren sind es 80 Prozent, der gleiche Satz gilt für junge Erwachsene zwischen 18 und unter 25 Jahren, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben.
ALG II und Sozialgeld
| Personengruppe |
Regelsatz |
Prozent |
| Alleinstehende und Alleinerziehende |
359 Euro |
100 |
| (Ehe-) Paare |
646 Euro |
2 x 90 |
| Kinder unter 6 Jahren |
215 Euro |
60 |
| Kinder von 6 bis unter 14 Jahren |
251 Euro |
70 |
| Kinder von 14 bis unter 18 Jahren |
287 Euro |
80 |
| Kinder von 18 bis unter 25 Jahren* |
287 Euro |
80 |
* dies gilt für Kinder unter 25 Jahren, die noch im gemeinsamen Elternhaushalt wohnen
Unterkunft und Heizung
Die Kosten hierfür werden von den Ämtern zusätzlich zu den Regelleistungen übernommen – und zwar in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Diese müssen allerdings »angemessen« sein. Was angemessen ist, hängt von den vor Ort üblichen Wohnkosten ab. Sind die tatsächlichen Wohnkosten zu hoch, wird in der Regel ein Umzug verlangt. Bis man eine billigere Wohnung gefunden hat, werden die höheren aktuellen Kosten übernommen – allerdings in der Regel nur für maximal sechs Monate.
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