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Lebensmittel

Kampf dem Etikettenschwindel

20.12.2011
Von Sandra Petrowitz
Im Zeitalter von Analogkäse, Klebeschinken und ESL-Milch sind Hintergrundinformationen rund um Lebensmittel und deren Zutaten nötiger denn je. Hier setzt das Portal lebensmittelklarheit.de an – es gibt Verbrauchern aber auch Gelegenheit, Produkte zu melden, bei denen sie sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht oder irregeführt fühlen.
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Denn genau das ist angesichts vollmundiger Werbeversprechen und klangvoller Bezeichnungen häufig der Fall – falsche Erwartungen verlocken zum Kauf. Das Portal lebensmittelklarheit.de, seit Sommer 2011 online, soll an dieser Stelle für mehr Durchblick sorgen: Es bietet Hintergrundinformationen für Verbraucher, die sich über die geltenden Vorschriften und gesetzlichen Regelungen in Sachen Lebensmittel-Kennzeichnung schlaumachen möchten.
 
Fragen gibt’s genug: Wie viel Leber muss in einer Leberwurst enthalten sein? Darf Schafskäse aus Kuhmilch gewonnen werden? Und muss Bananenschokolade Bananen enthalten? In einem Diskussionsbereich haben Nutzer zudem die Möglichkeit, sich mit Experten in Chats und Foren zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnung auszutauschen. Begleitende Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen sollen die im Internet gewonnenen Erkenntnisse überprüfen.

Verbraucherbeschwerden als Herzstück der Seite

So weit, so gut. Das eigentliche Herzstück der Seite ist jedoch der „Produktbezogene Bereich“, den die Lebensmittelindustrie einen „Internet-Pranger“ nennt und gegen den sie schon vor dem Start des Portals massiv Stimmung gemacht hat: Hier können Verbraucher konkrete Produktbeispiele melden, bei denen sie sich durch die Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht oder irregeführt sehen. Lebensmittel-Experten der Verbraucherzentrale Hessen, die gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband für lebensmittelklarheit.de inhaltlich verantwortlich ist, nehmen die eingereichten Beispiele dann unter die Lupe und beurteilen, ob beim gemeldeten Produkt Täuschungspotenzial besteht oder nicht. Wenn ja, gehen die entsprechenden Beschwerden unter Nennung des konkreten Produkts, mitsamt Produktbild und einer Einschätzung durch die Verbraucherschützer online. Der Hersteller bekommt Gelegenheit, binnen einer Frist eine Stellungnahme abzugeben; auch diese wird veröffentlicht.

Die immer länger werdende Liste der Produkte zeigt, wie groß das Interesse der Verbraucher ist: Vier Monate nach dem Start sind bereits 80 Einträge verzeichnet. Darunter finden sich eine "Vanille-Milch", die statt echter Vanille lediglich Vanille-Aroma enthält, ein Fertig-Gulasch mit lediglich zwei Prozent Fleisch und Gelee-Bananen ganz ohne Banane, aber auch ein Heringssalat, auf dessen dunkelblauer Packung man das schwarze Mindesthaltbarkeitsdatum nur sehr schwer entziffern kann.

In vielen Fällen ist die schwammige Kennzeichnung von Produkten durchaus rechtens. Die Verbraucherschützer wissen: „Wenn Verbraucher sich durch die Art der Aufmachung getäuscht fühlen, muss es sich nicht unbedingt um Rechtsverstöße handeln.“ Das ist auch der Hauptgrund für die Lebensmittelindustrie, gegen die neue Seite Sturm zu laufen: Es sei nicht akzeptabel, dass Produkte, die rechtlich in Ordnung sind, auf der Internetseite auftauchen, nur weil sich Verbraucher getäuscht fühlten oder nicht genügend Hintergrundwissen hätten. Immerhin versprechen einige Unternehmen, deren Produkte sich auf dem Portal finden, Rezepturen oder das Verpackungsdesign zu ändern.

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