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Feuer

Rettender Brandschutz

02.03.2012
Von Florian Junker
Feuerlöscher und -melder gehören in jeden Haushalt – und sind für viele sogar Pflicht!  Geldsparen.de verrät, wie Sie bei Anschaffung, Wartung und Entsorgung bares Geld sparen können...
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Täglich sterben ein bis zwei Menschen in Deutschland durch Brände. 70 Prozent davon nachts in ihrer eigenen Wohnung. 95 Prozent werden dabei nicht etwa ein Opfer der Flammen, sondern erliegen einer Rauchvergiftung und werden sehr oft noch nicht mal wach. „Viele nehmen an, dass nur fahrlässiges Verhalten zu einem Feuer führen kann. Das ist allerdings ein Irrtum“, mahnt Schaden-Expertin Tanja Cronenberg von der ERGO-Versicherungsgruppe: „Viele Wohnungsbrände werden durch schadhafte Kabel, defekte Elektrogeräte oder Brandstiftung in Keller und Hausflur verursacht.“ Günstige Rauchmelder können helfen, dann eine Katastrophe zu verhindern. In neun Bundesländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Bremen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland) sind die Warngeräte deshalb auch bereits bei Neu- und Umbauten Pflicht. In bestehenden Wohnhäusern müssen sie bald nachgerüstet werden.

Fachleute empfehlen, als Mindestschutz einen Rauchmelder pro Wohnung zu installieren, am besten im Flur. „Noch sicherer ist man, wenn man zusätzlich jeweils ein Warngerät in Schlaf- und Kinderzimmern anbringt“, rät Tanja Cronenberg. „Auch im Keller und auf dem Dachboden machen Rauchmelder durchaus Sinn, da es dort oft zu unbeobachteten Bränden kommt.“ Die Geräte kosten zwischen zehn und 60 Euro. „Der Preis lässt allerdings nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Qualität zu“, erklärt die Expertin: „Ein guter Anhaltspunkt ist dagegen das Prüfzeichen ,Q' in Verbindung mit dem Siegel der VdS-Schadensverhütung oder dem des Kriwan-Testzentrums. Das bekommen nämlich nur hochwertige Geräte.“

Andererseits bringt auch der beste Melder wenig, wenn kein Feuerlöscher zur Brandbekämpfung in Reichweite ist, um den Schaden möglichst gering zu halten. Der muss weder teuer noch umweltschädlich sein und ist für viele sogar auch Pflicht.
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Pflicht oder Kür?

Denn manche Haushalte sind sogar gesetzlich verpflichtet einen zu besitzen! Wer zum Beispiel mit Öl heizt muss grundsätzlich auch einen funktionierenden Feuerlöscher im Haus haben. In der Regel ist ein 6kg ABC-Gerät (siehe Erklärung unten) außerhalb des Öllagerraums aufzustellen. Für alle anderen Haushalte sind Feuerlöscher keine Pflicht, außer in der lokalen Brandschutzverordnung steht etwas Gegenteiliges. Im Zweifelsfall klärt ein Telefonanruf bei der Kommunalverwaltung schnell die Rechtslage.

Ein Feuerlöscher kann aber auch eine sinnvolle Investition sein – zum Beispiel, wenn Sie eine Hausratversicherung haben oder eine neue suchen. Ein vorsorglicher, genauer Blick in die Bedingungen der Police und ein Gerät ab 45 Euro könnten nämlich im Schadensfall besonders kostbar sein. Denn weist die Versicherung nach, dass mit einem vertraglich geforderten Feuerlöscher der Brandschaden zu verhindern gewesen wäre, kann die Zahlung gemindert oder im Extremfall sogar verweigert werden. Dies kann übrigens auch dann eintreten, wenn der Feuerlöscher nicht funktionierte, weil er nicht sachkundig gewartet wurde.
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