Beiträge zur Lebenspolice bleiben unberücksichtigt
21.11.2008
Von Max Geißler
Baufinanzierungen mit Hilfe von Lebensversicherungen sind keine Seltenheit. Was viele Kreditnehmer nicht wissen: Die Beiträge zum Kapitalaufbau einer Lebensversicherung finden im ausgewiesenen Effektivzins des Darlehens keine Berücksichtigung.
Einzahlungen in eine Kapitallebensversicherung, die der Tilgung eines Baudarlehens dient, brauchen nicht in den Effektivzins des Kredits eingerechnet zu werden. Mit diesem Urteil lässt der Bundesgerichtshof die Verbraucher deutlich im Regen stehen und bewahrt die Kreditinstitute vor milliardenschweren Erstattungsforderungen. (BGH, Az. XI ZR 17/04)
Im Urteil ging es um eine Kombination aus einem tilgungsfreien Darlehen und einer Kapitallebensversicherung, mit deren Auszahlung das Baudarlehen am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden soll. Obwohl die Police fester Bestandteil der Finanzierung ist, geben die Banken und Versicherungen den Effektivzins des Darlehens ohne die gezahlten Versicherungsbeiträge an. Diese Irreführung der Kunden ist nach dem BGH-Urteil völlig legal. Die Richter beriefen sich bei ihrer Entscheidung auf den Wortlaut der Preisangabenverordnung.
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Nach Ermittlungen der Stiftung Warentest beträgt der Zinsunterschied bei korrekter Einpreisung aller Darlehenskosten rund ein Prozent. Die Geldexperten berechneten in einem Beispielfall den Effektivzins für ein 100.000-Euro-Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit auf 4,91 Prozent. Nachdem die Beiträge und Leistungen der Lebensversicherung in die Kalkulation einflossen, erhöhte sich der Effektivzins auf 5,89 Prozent.
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