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Partikelfilter

Wieder Geld für Nachrüstung

14.12.2011
Von Anja Lang
Gute Nachrichten für Halter von älteren Dieselfahrzeugen: Ab Januar 2012 will der Bund die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters  wieder mit 330 Euro fördern. Darauf hat sich der Haushaltsausschuss des Bundestags  verständigt. Wie es funktioniert und wer davon profitiert.
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Ab nächstem Jahr lohnt sich die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter für die Halter von älteren Dieselfahrzeugen finanziell ein Stück mehr. Denn ab 2012 fördert der Staat die Investition für umweltfreundlicheres Fahren wieder mit einem Zuschuss von 330 Euro. Zusätzlich winkt eine vorteilhaftere Umweltzonen-Plakette, da nachgerüstete Diesel in eine bessere Schadstoffgruppe rutschen.

Schon jetzt dürfen Fahrzeuge mit roten Plaketten in den Innenbereich vieler Städte nicht mehr hineinfahren. Und auch für Autos mit gelber Plakette ist das teilweise schon der Fall, etwa in Berlin und Hannover. Anfang 2012 verschärfen weitere Städte die Vorschriften, so sind in Stuttgart, Frankfurt am Main oder Osnabrück nur noch Autos mit grüner Plakette erlaubt, das gleiche gilt ab Oktober 2012 für München. Die Umrüstung ist somit nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die eigene Mobilität sowie den eigenen Geldbeutel von Vorteil. Denn durch eine grüne Plakette steigt natürlich auch der Wiederverkaufswert des Autos.

Kosten für die Nachrüstung

Etwa 600 Euro bis 1.000 Euro kostet je nach Modell die Nachrüstung. Rechnet man die Förderung mit ein, die wachsende Mobilität und die Wertsteigerung, ist eine Nachrüstung in den meisten Fällen lohnenswert. Bei älteren Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre oder mehr als 80.000 Kilometer „auf dem Buckel“ haben, sieht die Bilanz allerdings weniger rosig aus. Denn bei diesen Fahrzeugen reicht nicht der Filtereinbau, sondern hier muss der komplette Katalysator ausgetauscht werden. Und dabei können Kosten zwischen etwa 1.500 Euro und 4.500 Euro anfallen. Allerdings gibt es inzwischen eine Vielzahl an so genannten Kombifilter, bei denen Partikelfilter und Kat in einem Gehäuse untergebracht sind – zum Preis eines herkömmlichen Nachrüstfilters.

Nicht zu voreilig handeln

Wer sein Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachzurüsten möchte, der sollte damit möglichst noch warten, bis die Förderung auch wirklich aktiv ist. Das ist dann Fakt, wenn das Haushaltsgesetz 2012 verabschiedet wird und das Bundesumweltministerium die neue Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Das wird spätestens Anfang 2012 der Fall sein. Genaue Infos dazu findet man auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hier wird es dann auch die entsprechenden Anträge zur Förderung geben. Wie das Bundesamt mitteilt, ist es frühestens zum 1. Februar 2012 möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Bedauerlich ist, dass Autobesitzer, die ihr Fahrzeug noch im Jahr 2011 umgerüstet haben, leer ausgehen. Denn eine nachträgliche Förderung ist  nicht möglich.

So kommen Sie an das Fördergeld

Die neue Förderrichtlinie für 2012 steht zwar im Detail noch nicht fest, soll sich aber eng an die von 2010 anlehnen.Gefördert werden demnach Umrüstungen nicht nur für Personenwagen, sondern  auch leichte Nutzfahrzeuge, in erster Linie sind das Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile mit maximal 3,5 Tonnen Gewicht fallen unter die Förderung. Im ersten Förderprogramm gab es das Geld für die Nachrüstung von Diesel-Pkw, die vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen wurden, bei Nutzfahrzeugen musste die Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009 liegen. 

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen die Autobesitzer im ersten Schritt den  Rußfilter einbauen lassen. Darüber erhalten sie von der Werkstatt eine Einbaubescheinigung. Mit dieser Einbaubescheinigung geht es  zur Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle, diese trägt die Änderungen  in die Zulassungsbescheingung ein. Den Förderantrag kann man sich von der Internetseite des Bundesamts herunterladen. Der muss ausgefüllt und unterschrieben  und dann zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung  per Post an die Behörde geschickt werden. Die Förderung gibt es direkt aufs Konto – allerdings nur für etwas mehr als 90.000 Umrüster, denn der Förderetat ist auf 30 Millionen Euro beschränkt.
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