Autofahren
Das ändert sich 2012
12.01.2012
Von Anja Lang
Auch dieses Jahr kommen auf deutsche Autofahrer wieder eine Reihe an Neuerungen zu. Einiges wird leichter aber es droht auch Ärger. Was sich beim Autoverkehr alles ändert.
Autofahren soll sicherer und umweltfreundlicher werden. Vermutlich wird es aber zunächst erstmal wieder etwas teurer. Verantwortlich dafür sind Neuregelungen, die im Laufe des Jahres wirksam werden. So gibt es Änderungen bei Knöllchen, Reifen, TÜV und Umweltzonen. Hier die wichtigsten Neuerungen.
Hauptuntersuchung
Ab April 2012 fällt der Prüfbericht bei der Hauptuntersuchung um einiges detaillierter aus. Alle Prüforganisationen arbeiten dann bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool. Außerdem wird eine Probefahrt zur Hauptuntersuchung Pflicht. Die Fahrzeug-Abnahme wird damit künftig länger dauern und vermutlich auch mehr kosten. Diese neue Regelung betrifft allerdings nur Fahrzeuge, die ab April 2012 neu zugelassen werden – wird also erst bei Prüfungen ab 2014 greifen.
Ebenfalls zum April 2012 fällt die Rückdatierung weg. Wer zu spät zur Prüfung kommt, erhält dann trotzdem die Plakette und zwar für volle 24 Monate. Bislang wurde die versäumte Zeit einfach abgezogen. Wer den Termin für die Hauptuntersuchung allerdings um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht neben einem Bußgeld und Problemen mit der Versicherung nach einem Unfall auch eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung. Dafür werden 20 Prozent Zuschlag zu den regulären Gebühren fällig.
Umweltzonen
Die bereits bestehenden Umweltzonen werden ausgeweitet und neue Umweltzonen kommen hinzu. In 17 deutschen Städten und Gemeinden gilt dann Umweltzone 2. Damit dürfen hier nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren. Stuttgart, Frankfurt am Main, Krefeld und Osnabrück haben zum Jahreswechsel auf Stufe 1 erhöht. Damit sind dort nur noch Autos oder Kleintransporter mit grünem Wapperl erlaubt. Auch München wird im Laufe des Jahres nachziehen.
Wechselkennzeichen
War eigentlich schon für 2011 geplant, kommt nun aber definitv zum 1.Juli 2012: das Wechselkennzeichen. Damit können bis zu zwei Fahrzeuge einer Klasse mit nur einem Kennzeichen betrieben werden, wie der Bundesrat am 16. Dezember beschlossen hat. Allerdings gibt es keine Einsparungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, allerdings wird es wohl bei Einsparungen bei der Versicherungsprämie geben. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: Einem Teil, der am Fahrzeug bleibt, und einem aufsteckbares Zusatzteil, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Voraussetzung für das Wechselkennzeichen ist, dass beide Fahrzeuge die gleiche Kennzeichengröße haben. Das Wechselkennzeichen soll, so das Bundesverkehrsministerium, Anreize geben zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, etwa eines umweltfreundlichen, sparsamen Autos zur innerstädtischen Nutzung oder eines Elektroautos.
Reifen
Ab Juli müssen alle neu produzierten Reifen im Handel mit einem Label gekennzeichnet sein, aus dem der Rollwiderstand, das Rollgeräusch sowie die Nasshaftung des Pneus hervorgeht. Bis November 2012 soll auch eine Regelung vorliegen, welche Anforderungen M+S-Reifen exakt erfüllen sollen.
Punktesystem Flensburg
Das Verkehrszentralregister und das Punktesystem in Flensburg werden derzeit komplett umgebaut. Im Zentrum der Reform steht vorallem das Punktesystem. Laut Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer soll es stark vereinfacht werden. In Zukunft ist dann bereits mit acht Strafpunkten "der Lappen" weg. Bislang sind es 18 Punkte. Allerdings wird sich auch der Punkteschlüssel ändern: Es gibt dann weniger Punkte für Verkehrsdelikte. Diese Neuregelung soll bis Ende 2013 in Kraft treten.
Partikelfilter für Dieselfahrzeuge
Die staatliche Förderung für die Rußpartikelfilter-Nachrüstung ist ab 2012 wieder zurück. Damit können Halter von Diesel-Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen ab 2012 wieder einen Förderbetrag in Höhe von 330 Euro für die Umrüstung einstreichen. Wer 2011 umgebaut hat, geht allerdings leer aus.
Kraftfahrzeugsteuer
Schon seit zwei Jahren gilt die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer, 2012 werden die Anforderungen an den Verbrauch der Autos, der seitdem auch in die Steuerberechnung eingeht, verschärft. Für alle Autos mit Neuzulassung ab dem 1. Juli 2009 wird bei der Kfz-Steuer neben dem Hubraum auch der Verbrauch (CO2-Ausstoß) berücksichtigt. Bei Benzinern werden pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro, für Diesel 9,50 Euro berechnet. Darüber hinaus kostete bislang jedes Gramm CO2 jenseits der Freimenge von 120 Gramm zwei Euro. Mit Beginn des Jahres 2012 sinkt diese Freimenge auf 110 Gramm, also erhöht sich die Kfz-Steuer für alle Auto, die darüber liegen, um bis zu 20 Euro im Jahr. 110 Gramm CO2 pro Kilometer entsprechen einem Verbrauch von 4,2 Litern bei Dieselmotoren und 4,6 Litern bei Benzinern.
Pendlerpauschale
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann wahlweise die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer oder den höheren Preis für Bus- oder Bahntickets als Werbungskosten geltend machen. Bisher konnte man das Wahlrecht tageweise ausüben und so die absetzbaren Kosten optimieren, wenn man etwa zwischen Auto und Bahn abwechselte. Ab 2012 ist dies verboten. Das Finanzamt prüft nun fürs ganze Jahr, ob es die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder die Kilometerpauschale anerkennt – und als Höchstgrenze sind 4500 Euro Werbungskosten festgeschrieben.
Autobahnbaustellen
Die linke Spur in Baustellen soll vom kommenden Jahr an breiter werden, soweit dies möglich ist. Derzeit ist die linke Spur oft nur für Fahrzeuge mit maximal 2,00 Meter Breite freigegeben – das ist für viele Autos mit zwei Außenspiegeln zu schmal. Neue Verkehrsschilder erlauben dann Fahrzeugen bis zu einer tatsächlichen Breite von 2,10 Metern die Durchfahrt.
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